Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von PKW-Anhängern und sonstigen Geräten

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von PKW-Anhängern und sonstigen Geräten zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vermieter stellt dem Mieter einen funktionsfähigen PKW-Anhänger bzw. ein Arbeitsgerät für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

2.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Mietdauer zu nutzen.

3. Mietdauer und Rückgabe

3.1. Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten.

3.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem, sauberem und funktionsfähigem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei groben V erschmutzungen oder Schäden wird der Mieter entsprechend zur Kasse gebeten. 

3.3. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei einer verspäteten Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

3.4. Wenn ein Mietverhältnis nicht mindestens 24 vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt storniert wird, behält sich der Vermieter vor, bis zu 50 Prozent der Miete für den vereinbarten Zeitraum einzufordern. 

4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

4.1. Der Mietpreis richtet sich nach den im Mietvertrag festgelegten Konditionen.

4.2. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Beginn der Mietdauer fällig und vom Mieter an den Vermieter zu zahlen.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Kaution

5.1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Anhängers eine Kaution in der im Mietvertrag festgelegten Höhe zu verlangen.

5.2. Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers und nach Abrechnung etwaiger Forderungen des Vermieters zurückerstattet.

6. Nutzung des Anhängers

6.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und alle geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

6.2. Der Anhänger darf nur von Personen gefahren werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

6.3. Es ist dem Mieter untersagt, den Anhänger weiterzuvermieten, an Dritte zu überlassen oder für illegale Zwecke zu nutzen.

6.4. Der Vermieter ist berechtigt, den Personalausweis und die Fahrerlaubnis vor dem Zustandekommen des Vertrages vorgelegt zu bekommen. Ein Foto des Personalausweises darf angefertigt werden. Der Vermieter ist verpflichtet das Foto nach Beendigung des Vertrages zu löschen. Der Vertrag endet mit mängelfreier Zurückgabe des Anhängers.

7. Haftung und Versicherung

7.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen.

7.2. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger ausreichend zu versichern und dem Vermieter auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.

8. Mängel und Reparaturen

8.1. Der Mieter hat den Anhänger bei Übernahme auf Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.

8.2. Werden während der Mietdauer Mängel oder Schäden am Anhänger festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.

8.3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten für notwendige Reparaturen, die nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind, trägt der Vermieter.

9. Kündigung

9.1. Der Mietvertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt.

9.2. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

10. Datenschutz

10.1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

10.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

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